AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der redent GmbH (Redent)

 

1 Geltungsbereich

 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich und ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, die wir an den Kunden erbringen. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB).

 

2 Angebot und Vertragsabschluss 

2.1  Unsere Angebote - gleich ob elektronisch, schriftlich, fernmündlich oder mündlich übermittelt - erfolgen grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Bei den Angeboten handelt es sich entweder um den Verkauf von neuen und gebrauchten Geräten oder um den Ankauf von gebrauchten Geräten durch redent.

2.2  Elektronisch, schriftlich, mündlich oder fernmündlich abgegebene Bestellungen durch den Kunden stellen ein rechtsverbindliches Angebot (i.S. des § 145 BGB) zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung (im Online-Shop durch eine Versandbestätigung) oder durch Leistungserbringung zustande. Wird die Bestellung nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Zugang durch uns schriftlich bestätigt oder die Leistung nicht erbracht, gilt die Bestellung als nicht angenommen. Auftragsbestätigungen stehen unter dem Vorbehalt korrekter und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten.

2.3 Die Bestellung von Waren in unserem Online-Shop (https://www.redent.de) bedarf eines von uns freigeschalteten Kundenkontos. Wir registrieren nur Zahnarztpraxen, Zahnlabore und vergleichbare Einrichtungen als unsere Online-Shop-Kunden und keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit dem Absenden der Bestellung unter „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde im Online-Shop ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren sowie Beauftragung der Dienstleistungen nach Maßgabe der Ziffer 11 ab. Wir werden den Eingang der Bestellung des Kunden automatisch per E-Mail bestätigen. Mit Zugang der Ware erhält er sodann eine Versandbestätigung in Form eines Lieferscheins, welcher auch als Auftragsbestätigung gilt. Damit ist der Kaufvertrag über die dort aufgeführten Waren abgeschlossen. 

2.4  Das Warenangebot kann hinsichtlich der Abbildungen im Online-Shop in Farbe und Design abweichen.

 

3 Informationspflichten des Kunden, Bonitätsauskünfte

3.1 Bei dem Registrierungs- bzw. Login-Prozess im Online-Shop hat der Kunde für die Aktualität seiner Daten Sorge zu tragen und im Falle von jeglichen Änderungen redent umgehend zu informieren. Sollte der Kunde diese Information nicht zur Verfügung stellen oder gibt er von vorneherein falsche Daten an, sind wir berechtigt, eine Erstattung etwaiger Kosten zu verlangen, die uns auf Grund der falschen und/oder unvollständigen Angaben entstehen.

3.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der von ihm angegebene E-Mail-Account erreichbar ist.

3.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir Auskünfte über seine Bonität und seine wirtschaftlichen Verhältnisse einholen und hierzu seine personenbezogenen Daten an Dritte übermitteln. Für den Fall einer negativen Auskunft behalten wir uns vor, die Ware nur gegen Vorauskasse auszuliefern. Wenn eine Finanzierung des Kaufpreises durch Dritte vorgesehen ist, können wir zudem vor Auslieferung einen Nachweis über die Finanzierung verlangen.

 

4 Lieferungen und Leistungen

4.1 Termine und Zeiten für Lieferungen und Leistungen sind als annähernd zu betrachten und nur bei entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und auch nur dann verbindlich, wenn alle Einzelheiten des Auftrages rechtzeitig klargestellt sind und der Kunde rechtzeitig alle seine Verpflichtungen erfüllt hat. Nach Vertragsabschluss vom Kunden gewünschte und von uns akzeptierte Änderungen an der Ausführung der Lieferung oder Leistung berechtigen uns zu einer angemessenen Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Termine bzw. Zeiten.

4.2 Sofern keine Liefertermine und -zeiten vereinbart wurden, gilt Folgendes: 

  • Die Aufarbeitungszeit einer Behandlungseinheit beträgt ca. 4 Wochen ab Auftragsbestätigung.
  • Panorama-Röntgengeräte stehen ab ca. 4 Wochen ab Auftragsbestätigung zur Verfügung.
  • Kleinere Geräte, wie Autoklaven, Röntgenentwickler und Labor- oder Praxisgeräte stehen sofort oder ab ca. 2 Wochen ab Auftragsbestätigung zur Verfügung.
  • Alle lagernden gebrauchten Ersatzteile (z.B. Siemens/Sirona M1 und KaVo 1042) stehen sofort ab zahlungspflichtiger Bestellung zur Verfügung.

4.3 Von uns nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, verlängern die vereinbarten Liefer- bzw. Leistungszeit um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit. Als nicht von uns zu vertretende Ereignisse im vorstehenden Sinn gelten neben Fällen höherer Gewalt insbesondere Streiks, Pandemie und Aussperrungen sowie die von uns nicht verschuldete nicht ordnungsgemäße Belieferung durch unsere Lieferanten. In diesen Fällen können wir hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist in diesen Fällen nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt, wenn ihm die Abnahme der Ware wegen der Verzögerung unzumutbar ist.

4.4  Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt uns ausdrücklich vorbehalten. Lieferungen vor Ablauf der vereinbarten Zeit sind ebenfalls zulässig.

 

5 Preise, Versandkosten 

5.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Einzelne Produkte unterliegen der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). In den Fällen der Differenzbesteuerung gilt ausschließlich der durch uns bei Auftragsannahme bzw. auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag.

5.2 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

5.3 Es wird kein Skonto gewährt.

5.4 Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen, wenn keine anderweitigen Absprachen in Schriftform getroffen wurden und werden im Rahmen des Bestellprozesses automatisch angezeigt. 

5.5 Kleingeräte und Ersatzteile werden, je nach Größe, als Paket oder auf Palette versandt. Die Versandkosten liegen je nach Größe des Pakets, zwischen € 5,00 und € 12,00 und bei Versand auf Palette € 90,00 pro Lieferung, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.6 Großgeräte werden per Spedition zu einem Pauschalpreis von € 450,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Stück angeliefert. Im Pauschalpreis ist der Transport in die Praxis mit 2 Personen, auch zum Wunschtermin des Kunden (Tag und Uhrzeit), sofern ein solcher gesondert schriftlich vereinbart wird, sowie die Entsorgung der Verpackung enthalten. Soweit auf Grund spezieller Anforderungen bei der Anlieferung Zusatzpersonal benötigt wird, wird dies nach Aufwand abgerechnet.

5.7 Die Demontage (Praxisauflösungen) und Entsorgung von Altgeräten übernimmt die redent oder einer ihrer qualifizierten Partner nach individueller schriftlicher Vereinbarung sowie separater Rechnungsstellung. Sofern die Leistungen durch einen qualifizierten Partner erbracht werden, kommt der Vertrag zur Erbringung dieser Leistungen direkt zwischen dem Kunden und dem qualifizierten Partner zustande.

5.8 Selbstabholung der Produkte kann auf Wunsch des Kunden in allen Fällen individuell vereinbart werden. Versandkosten werden bei Selbstabholung nicht berechnet.

5.9 Die Preise für die Montage und Inbetriebsetzung richten sich nach Maßgabe der Ziffer 11.

5.10 Bei Reparaturaufträgen, die nicht unter unsere Gewährleistungspflicht fallen, werden Arbeitsleistungen, Transport, Fahrzeugkosten, Wartezeiten und eventuelle Montagezeiten gesondert berechnet.

  

6 Zahlungsbedingungen, Lastschrift

6.1 Der Kunde kann wahlweise von den folgenden Zahlungsmöglichkeiten Gebrauch machen: Vorkasse, Sofortüberweisung (Klarna), Rechnung (nach Finanzierungszusage und -nachweis), Kreditkarte, Paypal und ShopPay.

6.2 Im Falle einer Finanzierung hat der Kunde der redent eine schriftliche Zusage des jeweiligen Bankinstituts oder der Leasinggesellschaft zur Verfügung zu stellen. Nach Erhalt dieser schriftlichen Finanzierungszusage wird redent den Auftrag bestätigen und eine Rechnung ausstellen, welche innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug vom Kunden zu begleichen ist.

6.3 Der Kaufpreis zuzüglich der Versandkosten wird mit Vertragsschluss sofort ohne Abzug fällig. Die Zahlung des Kaufpreises nebst Versandkosten erfolgt nach Wahl des Kunden mittels einer der im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten. Bei Kreditkartenzahlung wird das Kreditkarteninstitut des Kunden beauftragt, den Rechnungsbetrag einzuziehen, sobald der Kunde die Bestellung durchgeführt hat. Sollte der Kunden das Zahlungssystem eines externen Dienstleisters wie PayPal verwenden, hat sich dieser an dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu halten.

6.4 Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

6.5 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB). Gemäß § 288 Abs. 5 BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung im Falle des Zahlungsverzugs Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von € 40,–, die auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen ist, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Wir machen diese Pauschale mit der 3. Mahnung geltend. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.

6.6 Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf die in den Rechnungen angegebenen Konten erfolgen. Unser Außendienst ist nicht berechtigt, Barzahlungen entgegenzunehmen.

6.7 Soweit der Kunde uns eine Einzugsermächtigung erteilt hat, werden wir dem Kunden spätestens zwei Kalendertage vor Fälligkeit der jeweiligen Zahlung den Lastschrifteinzug ankündigen. Abweichend hiervon können zwischen uns und dem Kunden individuell Fristen für die Vorabinformation vereinbart werden. Die Ankündigung wird durch Rechnung mit Belastungshinweis vorgenommen und enthält den abzubuchenden Betrag und das Fälligkeitsdatum. Bei wiederholten Lastschriften mit gleichem Rechnungsbetrag genügt auch eine einmalige Vorabinformation unter Angabe der jeweiligen Fälligkeitstermine.

6.8 Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir unsere sämtlichen Forderungen, unabhängig von den vereinbarten Zahlungszielen, fällig stellen und/oder Sicherheiten verlangen. Ferner sind wir befugt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Verweigert der Kunde Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Darüber hinaus können wir, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Veräußerung der von uns gelieferten Ware untersagen und Rückgabe der Ware auf Kosten des Kunden verlangen, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungs- oder ähnliches Recht zusteht. Zurückgenommene Ware wird von uns durch freihändigen Verkauf verwertet und der Erlös abzüglich entstandener Kosten auf unsere Forderungen gegen den Kunden angerechnet.

6.9 Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.

6.10 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

 

7 Rechnungsstellung

7.1 Der Rechnungsversand an den Kunden erfolgt per E-Mail durch uns. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Die Rechnungen sind ohne Unterschrift gültig.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche technische Voraussetzungen (z.B. Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren) und auch dafür zu sorgen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich und rechtsgültig mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden.

7.3 Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung im PDF-Format beigefügt ist, als zugegangen. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an uns (z. B. Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

7.4 Wir haften nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.

7.5 Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung des schriftlichen Widerrufs erhält der Kunde die Rechnungen zukünftig postalisch an die uns zuletzt bekannt gegebene und im Kundenstammsatz hinterlegte Post-Anschrift. Wir behalten uns das Recht vor, für den postalischen Versand eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

 

8 Annahmeverzug

8.1 Die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen hat der Kunde unverzüglich abzunehmen. Andernfalls sind wir berechtigt, die zu liefernde Ware auf Kosten und auf Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern. Wenn der Kunde innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Lieferung bzw. Leistung nicht abnimmt oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, so können wir die Vertragserfüllung ablehnen (vom Vertrag zurücktreten) und Schadensersatz, mindestens in Höhe einer Pauschale von 15% der Auftragssumme, verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, und wenn nicht von uns die Vertragserfüllung abgelehnt oder Schadensersatz geltend gemacht wurde, sind wir ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Annahmeverzuges berechtigt, die Ware bereits vor Lieferung abzurechnen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.

8.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme bzw. Abnahme.

 

9 Versand, Gefahrübergang, Abnahme

9.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager (Osnabrück), wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Die Lieferung ist bewirkt, wenn die Ware auf den üblichen Versandweg gebracht wurde. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wir übernehmen keine Gewähr für die billigste oder schnellste Versandart.

9.2 Der Hin- und Rücktransport von einem Reparaturgegenstand ist, soweit nicht vertraglich abweichend vereinbart, Sache des Kunden, der auch die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung auf dem Transport trägt. Wird vertraglich der Transport vom Kunden und nicht von uns übernommen, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn der Transport mit unseren Fahrzeugen erfolgt. Auf Verlangen des Kunden schließen wir auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung ab.

 9.3 Der Kunde erklärt hiermit seine Einwilligung, dass die Ware gegebenenfalls vom Hersteller direkt an ihn übersandt wird.

 9.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Sofern der Versand durch redent überhaupt geschuldet ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

9.5 Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit Abnahme durch den Kunden auf ihn über. Dieser hat für die Abnahme eine für ihn zur Abnahme autorisierte Person zu bestellen, wenn er persönlich nicht anwesend sein kann. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, so geht die Gefahr mit der erfolgenden Werksleistung auf ihn über, ohne dass es hierfür einer Abnahmeerklärung bedarf.

9.6 Der Kunde ist zur Abnahme der Servicedienstleistungen (z.B. Montage, Reparatur, Wartung, Prüfung) verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Erweist sich die Montage oder die Reparatur als nicht vertragsgemäß, so ist redent zur Beseitigung des Mangels auf eigene Kosten verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern, wenn redent die Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.

9.7 Die Fertigstellung der Servicedienstleistungen werden wir dem Kunden mitteilen. Die Abnahme hat binnen einer Woche nach Zugang der Mitteilung zu erfolgen.

9.8 Sind die Servicedienstleistungen nicht bei Abnahme durch den Kunden beanstandet worden oder ist die Abnahme nicht fristgemäß erfolgt, so gilt der Vertragsgegenstand auch dann als ordnungsgemäß abgenommen, wenn der Kunde das Werkergebnis unbeanstandet dauerhaft, das heißt für mehr als 14 Kalendertage in Benutzung genommen hat.

9.9 Ist die Abnahme/Abholung nicht fristgemäß erfolgt, so ist redent berechtigt, dem Kunden die anfallenden Lagerkosten zu berechnen.

9.10 Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 

10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Die Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung (inklusive Nachbestellungen, Ersatzteilbestellungen, Reparaturaufträgen), einschließlich aller Nebengeschäfte. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren, in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert mit der Maßgabe zu versichern, dass die Rechte aus der Versicherung uns zustehen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung durch uns nicht nach, sind wir berechtigt, selbst diese Versicherung auf Kosten des Kunden abzuschließen, den Prämienbeitrag zu verauslagen und als Teil der Forderung aus dem Kaufvertrag einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen.

10.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nur zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und nur dann veräußern, wenn er mit seinen Zahlungs- oder sonstigen Vertragspflichten nicht in Verzug ist, er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und die Forderungen aus der Weiterveräußerung nach der Ziffer 10.4 auf uns übergehen. Der Veräußerung stehen Be- und Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung gleich (Werk- und Werklieferungsverträge).

10.4 Sämtliche Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten aus der künftigen Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) bis zur Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.

10.5 Die Be- und Verarbeitung, Montage und sonstige Verwertung der von uns gelieferten Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten, unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so steht uns das Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand in dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung zu. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne unserer AGB.

10.6 Wir sind berechtigt und der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, diese Abtretung seinen Abnehmern gegenüber bekanntzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer jedwede erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

10.7 Der Kunde darf mit Dritten keine Abtretungsverbote vereinbaren. Dies gilt auch für Factoring-Geschäfte; diese sind dem Kunden auch nicht aufgrund der Einziehungsermächtigung (Ziffer 10.8) gestattet. In Einzelfällen sind wir jedoch bereit, Factoring-Geschäften zuzustimmen, sofern der Gegenwert hieraus dem Kunden endgültig zufließt und die Befriedigung unserer Forderungen nicht gefährdet ist.

10.8 Bereits bestehende Abtretungsverbote sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Die Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden entfällt diese Einzugsermächtigung. Der Kunde ist nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen.

10.9 Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind, solange diese in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, unzulässig. Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich in Textform mitteilen (§ 402 BGB). Bei Pfändung hat der Kunde uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung zu übersenden, die den Fortbestand unserer Forderung und unseres Eigentumsvorbehalts an der gepfändeten Sache bestätigt. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten unserer Rechtsverteidigung zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

10.10 Wir geben die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

11 Montage, Inbetriebsetzung

11.1 Klein- und Großgeräte sowie Einrichtungsgegenstände werden durch unser Fachpersonal oder unsere qualifizierten Partner aufgestellt, montiert, in Betrieb gesetzt und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend übergeben. Das Aufstellen, die Montage und die Inbetriebsetzung (nachfolgend „Leistungen“ genannt) werden gesondert berechnet. Die Preise für alle Leistungen werden dem Kunden bei dem Bestellvorgang angezeigt. Sofern die Leistungen durch unser Fachpersonal durchgeführt werden, erfolgt die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden basierend auf dem zwischen dem Kunden und der redent abgeschlossenen Vertrag. Alternativ werden die Leistungen durch unsere qualifizierten Partner erbracht, welche der Kunde im Rahmen des unterbreiteten Angebotes für die Leistungen separat beauftragt. Der Vertrag im Hinblick auf diese Leistungen mit dritten qualifizierten Partnern kommt direkt zwischen dem Kunden und den jeweiligen qualifizierten Partnern zustande. Der Kunde erhält die hierfür bestimmte Rechnung von dem durch ihn beauftragten qualifizierten Partner. Im Zuge der Montage unvorhergesehene anfallende Zusatzteile werden gesondert abgerechnet.

11.2 Wenn der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ändern will, so hat er dies uns gegenüber schriftlich mitzuteilen. Kommen wir dem Änderungsverlangen nach, hat er die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten.

11.3 Vor Beginn der Aufstellung oder Montage durch uns müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Verzögert sich die Aufstellung oder Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von uns zu vertretende Umstände, so hat der Kunde die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Anfahrt des Montagepersonals zu tragen. Die Wartezeiten werden auf Stundenbasis pro angefangene ¼ Stunde berechnet. Falls wir, obwohl die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen, auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der Montage beginnen, sind wir nicht für eventuelle Beschädigungen der gelieferten Gegenstände oder sonstige hierdurch dem Kunden entstehende Nachteile, die nicht auf ein schuldhaftes Verhalten von uns zurückzuführen sind, verantwortlich.

 

12 Service und Wartung

12.1 Wenn Teile von Geräten im Rahmen der Wartung, Störungsbehebung oder sonstigen Leistungen nach dem Stand der Technik ausgetauscht werden müssen, verwenden wir grundsätzlich Neuteile. In Ausnahmefällen greifen wir auf funktionsgeprüfte gebrauchte Ersatzteile zurück.

12.2 Um die Arbeiten möglichst schnell und effizient leisten zu können, sind wir auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde hat daher folgende Mitwirkungspflichten: Der Kunde hat am Ort der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit wir die Leistung ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen können. Der Kunde hat hierbei insbesondere sicherzustellen:

  • Freien Zugang zum Ort der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung.
  • Anwesenheit eines Ansprechpartners vor Ort während der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung, der uns über Störungseinzelheiten u. ä. informieren kann.
  • Bei der Störungsmeldung, der Vereinbarung von Wartungsterminen bzw. der Vereinbarung von Terminen für sonstige Leistungen sind wir nach Möglichkeit detailliert über den Zustand des Gerätes zu informieren, damit der Zeit- und Materialeinsatz geplant werden kann.

12.3 Lehnt der Kunde notwendige Servicedienstleistungen (z.B. Wartungen oder Validierungen) ab, auf deren Notwendigkeit redent ausdrücklich, nachweisbar hingewiesen hat oder/und gesetzliche Vorschriften diesbezüglich bestehen, so können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

12.4 Werden die unter Ziffer 12.2 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, behält sich redent vor, Wartezeiten sowie zusätzlich erforderliche Anfahrten des Montagepersonals zu tragen. Die Wartezeiten werden auf Stundenbasis pro angefangene ¼ Stunde berechnet.

12.5 Redent und die mit redent verbundenen Unternehmen oder die vom Kunden beauftragen qualifizierten Partner stellen dem Kunden einmalig Wartungs- und Serviceberichte zur Verfügung.

 

13 Auftragsverarbeitung

Bei der Durchführung von Service- und Wartungsarbeiten vor Ort oder mittels Fernzugriff kann es erforderlich sein, dass personenbezogene Daten, für die der Kunde Verantwortlicher ist, verarbeitet werden. Im Falle einer Auftragsverarbeitung gelten als Grundlage für diese Verarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO zusätzlich zu diesen AGB die „Ergänzenden Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“.

 

14 Gewährleistung

14.1 Bei neu hergestellten Sachen oder Werkleistungen leisten wir Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware bei Gefahrübergang nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung, soweit eine Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme; die gesetzlichen Sondervorschriften des § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 BGB, des § 444 BGB sowie des § 445b BGB bleiben unberührt. Bei Vorliegen von Mängeln, für die wir einzustehen haben, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung (Ersatzlieferung mangelfreier Ware) berechtigt.

14.2 Werden Werkleistungen von dritten qualifizierten Partnern der redent durchgeführt, sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber diesen geltend zu machen.

14.3 redent ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Ein Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn er für redet nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, verweigert, unzumutbar oder hat der Kunde redent erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt oder ist eine Fristsetzung entbehrlich, ist der Kunde berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

14.4 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und Mängel sowie Transportschäden, Falsch- und Minderlieferungen unverzüglich anzuzeigen (d.h. in Schrift- oder Textform). Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 6 Werktagen nach Gefahrenübergang, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar (verdeckte Mängel). Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 6 Tage, nach dem Zeitpunkt der Entdeckung bzw. nach dem Zeitpunkt, an dem die verdeckten Mängel auf Grund von Verdachtsmomenten hätten entdeckt werden müssen, gegenüber redent schriftlich anzuzeigen.

14.5 Der Kunde hat die gerügte Ware ordnungsgemäß zu lagern und uns Gelegenheit zu geben, die Ware zu besichtigen. Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermischung sowie Veräußerung der gerügten Ware ist sofort einzustellen bzw. zu unterlassen. Darüber hinaus hat uns der Kunde auf unser Verlangen unverzüglich die gerügte Ware oder - nach unserer Wahl - Proben davon zur Verfügung zu stellen. Verletzt er die Verpflichtungen dieser Ziffer, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

14.6 Nicht der Gewährleistung unterliegen betriebsbedingte Abnutzung und üblicher Verschleiß der gelieferten Ware, insbesondere der Verschleißteile. Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern und Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit der Ware. Die Gewährleistung entfällt weiterhin, wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an der Ware vorgenommen worden sind, insbesondere Reparaturen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter (nicht qualifizierte Partner) eingesetzt oder eingebaut oder aufgetretene Fehler durch den unsachgemäßen Eingriff, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten verursacht worden sind oder Seriennummern, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht worden sind. Die vorstehenden Ausschlüsse greifen nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel gewesen sind.

14.7 Garantien werden durch uns nicht gegeben, gesonderte Einzelvereinbarungen bleiben vorbehalten. Unabhängig davon treten wir – soweit zulässig – etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden ab, ohne für diese weitergehenden Garantie- oder Gewährleistungszusagen der Hersteller selbst einzustehen. Soweit wir im Auftrag des Kunden Leistungen im Zusammenhang mit diesen abgetretenen Garantie- oder Gewährleistungszusagen erbringen, sind diese durch den Kunden vollständig zu vergüten. Etwaige Ersatzansprüche des Kunden gegen den Hersteller bleiben unberührt. Wir übernehmen für diese keine Haftung.

14.8 Bei gebrauchten Sachen oder Ausstellungsgegenständen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen

14.9 Beinhaltet der bestimmungsgemäße Gebrauch der von uns gelieferten Ware Vorgänge der Datenverarbeitung, so ist der Kunde insoweit zur regelmäßigen, mindestens täglichen, Datensicherung nach dem Stand der Technik verpflichtet. Unsere Haftung für den Verlust von Daten ist beschränkt auf die Höhe des angemessenen Aufwandes zur Herstellung der verlorenen Daten aus einer entsprechenden Datensicherung.

14.10 Im Fall der Nacherfüllung ist redent nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Ein- und Ausbau-  sowie Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Dies gilt entsprechend auch in den Fällen des Lieferantenregresses nach § 445a BGB.

14.11 In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung unverarbeiteter Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

14.12 Über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Gewährleistungsansprüche, auch im Hinblick auf Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.

14.13 Vorstehende Beschränkungen von Ansprüchen gelten nicht, sofern Rechte wegen Mängeln oder Mangelfolgeschäden geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, oder Schadenersatz wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit geltend gemacht wird.

 

15 Rücknahme von medizinischen Geräten aus Kulanz

15.1 Kulanzleistungen werden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geleistet.

15.2 Die Rücksendung bzw. die Abholung mangelfreier Ware im Rahmen der Kulanz von redent setzt das vorherige schriftliche Einverständnis von redent voraus, anderenfalls ist redent berechtigt, die Annahme bzw. die Abholung der Ware zu verweigern.

15.3 Die Rücknahme der Ware im Rahmen der Kulanz setzt voraus, dass die Neuware sich in Originalverpackung und ordnungsgemäßem Zustand befindet. Gebrauchte Waren müssen zwingend in einer adäquaten Verpackung zurückgeschickt werden, sodass Transportschäden vermieden werden.

15.4 Für die Rücknahme der Ware im Rahmen der Kulanz berechnet redent den 5-fachen Abschreibungswert des Warenwerts für jeden Monat der Nutzungszeit. Ferner hat der Besteller sämtliche Transportkosten sowie Kosten der Verpackung, Umverpackung und eventuellen Instandsetzung zu tragen.

 

16  Rücknahme von Ersatzteilen im Rahmen der Garantie- und Kulanzprüfungen durch Hersteller

16.1 Auf Wunsch des Kunden übernimmt redent den Versand von Ersatzteilen an den Hersteller für Garantie- und Kulanzprüfungszwecke.

16.2 Im Falle einer Kulanzprüfung werden vorab eingebaute Ersatzteile an den Kunden berechnet. Bei einer Kulanzgutschrift durch den Hersteller, erhält der Kunde von redent eine entsprechende Gutschrift in Höhe des Betrages, den der Hersteller aus Kulanzgründen erstattet hat.

16.3 Die Versandkosten sowie das Transportrisiko trägt der Kunde nach Maßgabe der Ziffer 9.1 und 9.2.

 

17 Haftung

17.1 Unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Unsere Haftung, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

17.2 Schadensersatzansprüche des Kunden gem. dieser Ziffer verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

18 Compliance

18.1 Der Kunde hat alle gültigen Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen über Bestechung und Bestechlichkeit, Korruption, Geldwäsche, internationalen Handel, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Menschenhandel, Unternehmensführung, Steuern und Abgaben, Datenschutz, Offenlegung der Finanzen, Mitarbeiterrechte, Umweltschutz, Nachhaltigkeit sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber redent keine strafbaren Handlungen zu begehen (z.B. Betrug oder Untreue, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbare Delikte).

18.2 Der Kunde verpflichtet sich, Beschäftigten, Vertretern oder Repräsentanten von redent keine Geschenke, Begünstigungen, Gefälligkeiten, Vorteile oder sonstige Zuwendungen direkt oder indirekt anzubieten, zukommen zu lassen bzw. sonst wie zu vermitteln.

18.3 Der Kunde sichert zu, dass er die Menschenrechte gemäß der Charta der Vereinten Nationen einhält, insbesondere weder Zwangsarbeit noch Kinderarbeit in jedweder Form stattfindet, und dass keine Diskriminierung aufgrund der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sowie Zugehörigkeit zu Gewerkschaften erfolgt.

18.4 Für den Fall eines Verstoßes des Kunden gegen seine Pflichten gemäß der Ziffer 18 steht redent ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aller mit dem Kunden bestehenden Verträge aus wichtigem Grund zu. Ferner ist redent berechtigt, laufende Vertragsverhandlungen mit dem Kunden ohne Vorankündigung zu beenden.

 

19 Exportklausel

19.1 Unsere Angebote und Vertragsabschlüsse gelten mit der Maßgabe, dass der Erfüllung keine deutschen, europäischen, US-amerikanischen bzw. sonst anwendbaren Exportkontrollregelungen (z.B. Embargos, Sanktionslisten, Genehmigungspflichten – US Embargos aber nur, soweit deren Einhaltung in der EU nach EU-Recht erlaubt ist) oder vergleichbare Zollregelungen entgegenstehen.

19.2 Auf Anfrage hat der Kunde Name und Anschrift des Endkunden (End-Use Certificate), den Verwendungsort und den Verwendungszweck der Güter zu bescheinigen.

19.3 Verzögerungen auf Grund von Exportkontrollprüfungen oder Genehmigungsverfahren verlängern die Lieferzeiten und die vereinbarten Fristen entsprechend um deren Dauer, im Falle von Exportkontrollprüfungen um längstens 8 Wochen, im Falle von Genehmigungsverfahren um bis zu 6 Monate.

 

20 Geistiges Eigentum

20.1 Die an der Kaufsache bestehenden und/oder in Verbindung mit einer Dienstleistung stehenden geistigen Eigentumsrechte, insbesondere, jedoch nicht abschließend sämtliche Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte und/oder Erfindungsrechte, stehen ausschließlich redent zu.

20.2 Mit dem Verkauf der Ware werden dem Kunden keine Lizenzen, Nutzungsrechte oder sonstige Befugnisse an geistigen Eigentumsrechten, insbesondere Urheber-, Design-, Marken- und Kennzeichenrechten oder Erfindungen von redent, erteilt oder übertragen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Kaufsache zu vervielfältigen.

 

21 Geheimhaltung, Werbung

21.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen mit redent bekannt werden, unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und hierüber Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für die erhaltenen Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.

21.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Einzelheiten, die (i) ohne Rechtsbruch allgemein bekannt sind oder bekannt werden, (ii) dem Kunden bei Vertragsschluss bereits bekannt sind oder (iii) ihm von Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht bekannt gegeben werden.

21.3 Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen; auf Verlangen von redent wird der Kunde die Erfüllung dieser Verpflichtungen schriftlich nachweisen.

21.4 Der Kunde darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von redent mit der Geschäftsverbindung werben. Er ist verpflichtet, den Firmennamen oder Marken von redent nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung zu verwenden.

 

22 Abtretung, Zurückbehaltungsrecht

22.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Das Gleiche gilt für unmittelbar kraft Gesetzes gegen uns entstandene Forderungen und Rechte.

22.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

23 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

23.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist der Geschäftssitz von redent.

23.2 Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Osnabrück.

23.3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

23.4 Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen redent und dem Kunden gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

24 Allgemeine Bestimmungen

24.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Ein Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich vereinbart werden.

24.2 Sollten einzelne Teile der vorstehenden AGB und der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, an Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Regelung eine solche wirksame Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Regelung hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Zweckes so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: Mai 2022