Informationen zur Bestellung von Neuware
und zur Berechnung von Dienstleistungen
Bei der zahlungspflichtigen Bestellung einer Neuware beauftragen Sie gleichzeitig die damit verbundenen Dienstleistungen (z.B. Montage, Inbetriebsetzung), die entweder durch die Redent selbst oder durch Kooperationspartner (qualifizierte Partner) von Redent durchgeführt werden. Wenn die Dienstleistungen von einem Kooperationspartner durchgeführt werden, erhalten Sie von diesem eine entsprechende Auftragsbestätigung sowie die Rechnung.
Alle Dienstleistungen werden immer separat berechnet. Sie erhalten hierfür eine individuelle Auftragsbestätigung sowie eine Rechnung nach den jeweils erbrachten Dienstleistungen (Werksdienstleistungen).